Anerkennung bei Fach-, Studiengang- und Ortswechsel oder Wiedereinstieg
Für die Anerkennung von Leistungen bei Fach-/Studiengang-/Ortswechsel ist Claudia Grimm (cgrimm3uni-koeln.de, Raum 1.314, Tel.: 470-3010) zuständig:
Reichen Sie alle Original-Nachweise (i. d. R. das Transcript of Records) der bereits erbrachten Leistungen als PDF-Anhang per E-Mail ein. Interne Wechsler*innen, deren Leistungen sich in Klips 2 befinden, schicken ihr Transcript of Records (ToR) mit, dass man sich im System herunterladen oder im jeweiligen Prüfungsamt ausstellen lassen kann. Solche, die noch über Leistungen in Klips 1 verfügen, müssen sich ihr ToR im jeweiligen Prüfungsamt ausstellen lassen. Besitzen Sie ein Zwischenprüfungs-, Vordiplom-, Abschlusszeugnis (Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor, Master) und evtl. auch Leistungsnachweise zu Ihrer gewünschten Studiensprache aus einem anderen Land als Deutschland (z.B. von einem Auslandsaufenthalt), dann reichen Sie auch diese ein. Ebenso können Sprachzertifikate von Bedeutung sein.
Schicken Sie das Modulhandbuch Ihres alten Studiengangs mit (sofern online verfügbar genügt die URL-Adresse), aus dem die Inhalte, Kompetenzen, Sprachniveaus und Prüfungsformen der einzelnen Module/Veranstaltungen hervorgehen. Bei Wechslern romanistischer Studiengänge innerhalb der Universität zu Köln ist dies nicht nötig.
Nennen Sie Ihren genauen Studiengangwunsch (bei Lehramt auch Schulform), Ihre Postadresse für die Zusendung der Anerkennung sowie eine Telefonnr. für eine evtl. mündliche Klärung. Falls Sie bereits eine Matrikelnr. der Universität zu Köln haben, teilen Sie diese mit.
Bei Klärungsbedarf aufgrund einer komplexen Sachlage kann die Bearbeitungszeit evtl. einige Tage dauern. Achten Sie daher immer auf genügend Vorlaufzeit, wenn es um Termine zur Semestereinstufung/Bewerbung/Einschreibung o. ä. geht.
Die Anerkennung reichen Sie anschließend beim jeweils zuständigen Prüfungsamt zwecks Semestereinstufung sowie erneut nach Einschreibung zur Übertragung der anerkannten Leistungen in Klips ein.
Personen, die eine Auflage zur Anerkennung von der Bezirksregierung Arnsberg/Detmold erhalten haben, melden sich ebenfalls per Email bei Frau Grimm. Hängen Sie den Auflagenbescheid als PDF-Datei an.
Auswärtige Zensuren werden auf Grundlage der Vorgabe des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät vom 19.02.2019 wie folgt angerechnet:
A) Sofern eine Bewertung ausschließlich nach dem ECTS-System ausgewiesen ist, wird diese als "bestanden" übernommen.
B) Ist eine nationale Bewertung ausgewiesen, erfolgt deren Umrechnung nach der sogenannten "modifizierten Bayerischen Formel" (s.u.), in abgewandelter Form in den Sonderfällen von Zensuren aus einigen frankophonen und anglophonen Ländern sowie der Niederlande, weil dort erfahrungsgemäß die Bestnoten äußerst selten vergeben werden.
Modifizierte Bayerische Formel zur Umrechnung ausländischer Prüfungsleistungen:
Anerkennungen im zentral organisierten Studium Integrale nimmt das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vor.