Checkliste für die Veranstaltungswahl von Outgoings
- Studienjahr bzw. Verortung der Veranstaltung im Curriculum des auswärtigen Studiengangs: hier ist unbedingt auf Entsprechung zu achten (1. und 2. Studienjahr = Basismodule; ab 3. Studienjahr = Aufbaumodule; für das Master-Studium sind Veranstaltungen aus Master-Studiengängen zu wählen, Ausnahmen können hierbei nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihren Fachberater*innen gewährt werden).
- Thema der Veranstaltung: muss einschlägig im Hinblick auf den in Köln gewählten Studiengang/die Studiensprache sowie den Inhalt der zu ersetzenden Kölner Veranstaltung sein (Sprachwissenschaft der Studiensprache = Sprachwissenschaft der Studiensprache etc.; Ausnahme nur beim BA-/MA-Studiengang RSL: hier können Vorlesungen zur brasilianischen oder hispanoamerikanischen Literatur auch jeweils für die andere Sprache anerkannt werden).
- Achtung: In vielen europäischen Ländern ist die Unterscheidung zwischen Prüfung und Teilnahme-/Studienleistung nicht üblich und es werden CP nur bei erfolgreicher Prüfung vergeben. Für eine Äquivalenz zur Teilnahme ist in diesen Fällen entweder die Prüfung abzulegen oder eine unterschriebene und gesiegelte Bescheinigung der auswärtigen Dozent*innen über die Teilnahme vorzulegen.
- Modulprüfunge: Wenn eine Entsprechung im Hinblick auf Studienjahr, Thema und Umfanggegeben ist, spielen Unterschiede in der konkreten Leistungsprüfung (Klausur, Hausarbeit, mehrere Essays u. ä.) für die Anerkennung keine Rolle. Ausschlaggebend ist, ob die Leistungsanforderungen der Gastuniversität erfüllt worden sind und eine Note vergeben wurde.
- Sprachpraktische Veranstaltungen: Hier ist auf Entsprechung bei der mit dem erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung erreichten Kompetenzstufe des Common European Framework of Reference for Languages zu achten (Raster zur Selbstbeurteilung). Sofern eine entsprechende Angabe nicht im Transcript of Records oder der offiziellen Kursbeschreibung enthalten ist, ist eine entsprechende individuelle Angabe der Dozent*innen vorzulegen. Die mündliche Prüfung im AM 1: Sprachpraxis III kann nicht anerkannt werden.