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Ausleihe

Die Bibliothek des Romanischen Seminars ist eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe.

Wochenendausleihe (nur für Fachstudierende der Romanistik der Universität zu Köln mit gültigem Studierendenausweis):
Über das Wochenende können gleichzeitig 5 Bücher ausgeliehen werden. Vorzuzeigen sind der Studierendenausweis und der Personalausweis.

Nicht entleihbar:
Zeitschriften, Bibliographien, Wörterbücher und Nachschlagewerke.
Über die Ausleihe aus Handapparaten entscheiden die Leiter*innen der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Im Rahmen der Wochenendausleihe können 2 Filme entliehen werden. Die genauen Bedingungen und erweiterten Ausleihmodalitäten finden Sie in der Benutzungsordnung für elektronische Medien (s. u.).

Sonderregelung für Doktorand*innen und Examenskandidat*nnen:
Sie können für die Zeit der schriftlichen Arbeit bis zu 5 Bücher für 4 Wochen entleihen. Hierfür ist die Zulassungsbestätigung des Prüfungsamtes bzw. eine Bescheinigung des Betreuers der jeweiligen Arbeit vorzulegen.

Überschreiten der Leihfrist:
Studierende, die die Leihfrist überschreiten, werden zunächst für 2 Wochen, im Wiederholungsfall länger von der Ausleihe ausgeschlossen.

Benutzung

Benutzungsordnungen:
Benutzungsordnung der Bibliotheken des Englischen Seminars I und des Romanischen Seminars
Die Bibliotheken des Englischen und Romanischen Seminars (im Weiteren bezeichnet als „Bibliothek“) setzen für ihren Bestand und dessen Erhalt auf das Verantwortungsgefühl und die Mithilfe aller ihrer Benutzer*innen.

1. Zugang und Nutzung

a) Die Bibliothek dient grundsätzlich den Mitgliedern, Angehörigen und Studierenden Englischen Seminars I und des Romanischen Seminars sowie des Englischen Seminars II. Darüber hinaus kann die Bibliothek von Personen genutzt werden, die ein fachliches Interesse haben. b) Die Öffnungszeiten sind den aktuellen Aushängen sowie den Internetseiten der Seminare zu entnehmen. c) Alle Benutzer*innen der Bibliothek werden gebeten, sich beim Betreten der Bibliothek bei der Aufsicht mit ihrem Studierendenausweis auszuweisen. Externe Benutzer*innen werden gebeten, für die Zeit ihres Aufenthalts in der Bibliothek einen Ausweis zu hinterlegen. d) Mäntel und ähnliche Bekleidungsstücke, Rucksäcke, Taschen, Laptop-Taschen, Schirme u.ä. dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Schließfächer befinden sich vor der Bibliothek. e) Speisen und Getränke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Wasser in durchsichtigen Flaschen ist erlaubt. f) Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. g) Alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften etc. sind der Aufsicht deutlich erkennbar vorzuzeigen. Mitgebrachte Mappen, Aktenordner etc. sind beim Verlassen der Bibliothek ebenfalls der Aufsicht unaufgefordert vorzuzeigen.
Die Mitarbeiter*innen der Bibliothek sind ferner befugt, den Inhalt von mitgeführten Mappen, Aktenordnern und anderen Behältnissen jederzeit zu kontrollieren.

2. Verhalten in der Bibliothek

a) Die Benutzer*nnen der Bibliothek werden gebeten, sich ruhig zu verhalten und die Handys abzuschalten bzw. lautlos zu stellen. Man hat sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird. b) Das Bibliothekspersonal achtet darauf, dass die Ordnung der Bibliothek eingehalten wird. Anordnungen des Bibliothekspersonals ist deshalb Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Bibliotheksordnung wird das Bibliothekspersonal versuchen, die Angelegenheit im Gespräch zu klären. Sollten Benutzer*innen den Anordnungen des Bibliothekspersonals dennoch nicht folgen, ist dieses von der Geschäftsführung autorisiert, die Personalien der betreffenden Person festzustellen und die Geschäftsführung über den Vorfall zu informieren. c) Zum Schutze der allgemeinen Bibliotheksnutzung kann nach Klärung und Besprechung des Sachverhalts mit der Benutzerin oder dem Benutzer in Ausübung des Hausrechts über Sanktionen bis hin zum Ausschluss vom Bibliothekszugang entschieden werden. d) Diebstahl und Sachbeschädigung sind strafbar und werden von der Geschäftsführung zur Anzeige gebracht. e) Vor Verlassen der Bibliothek müssen die benutzten Bücher grundsätzlich wieder an ihren Standort zurück gestellt werden. So ist gewährleistet, dass andere Nutzer*innen auf die Bücher zugreifen können. f) Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Bibliothek nur mit der Zustimmung der Bibliothekar*innen angefertigt werden.

3. Computer und Terminals

a) Die PCs können mit einem Smail-Account benutzt werden. Sie sind für die wissenschaftliche Literaturrecherche, nicht für die private Nutzung vorgesehen. Die PCs sollten nicht länger als 30 Minuten benutzt werden, wenn andere Benutzer*innen darauf warten, sie auch benutzen zu können. Die Regeln zur Benutzung des Internets entsprechen der Benutzerordnung der Universitätsbibliothek. b) Für die Recherche im Unikatalog stehen passwortfreie Geräte zu Verfügung. c) Beim Ausfall der IT-gestützten Dienste können bestimmte Serviceleistungen nicht erbracht werden.

4. Umgang mit den Bibliotheksbeständen (Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht)

a) Bücher, Zeitschriften, alle Materialien, Einrichtungsgegenstände und Geräte sind sorgsam zu behandeln. Das Bibliotheksgut ist insbesondere gegen Feuchtigkeit zu schützen. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen, Markieren sowie Durchpausen sind nicht gestattet. b) Wer Bibliotheksgut verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten und haftet nach den allgemeinen Vorschriften, es sei denn es ist nachweisbar, dass kein Verschulden vorliegt. Die Bibliothek bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von den Nutzer*innen insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren oder dessen Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt.

5. Fotokopien / Urheber- und Persönlichkeitsrecht / Datenschutz

a) Für das Fotokopieren stehen in der Bibliothek Kopierer zur Verfügung. b) Altbestände (mit Druckjahr vor 1900) sind grundsätzlich vom Kopieren ausgeschlossen.  Über sachlich begründete und im Sinne des Erhalts mögliche Ausnahmen entscheiden die Bibliothekar*innen u. U. nach Rücksprache mit der Geschäftsführung. c) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Jugendschutz und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der Bibliothek festgesetzten Nutzungsbeschränkungen zu verletzen. d) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung des durch die Bibliothek angebotenen oder vermittelten Informationsangebots berührt sein können, zu beachten. e) Wird die Bibliothek wegen Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so sind die verursachende Benutzer*innen verpflichtet, die Bibliothek von allen Ansprüchen freizustellen. f) Die Bibliothek erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In der Regel werden folgende Daten erfasst: # Benutzer*innendaten (Name und Anschrift, Email-Adresse und Matrikelnummer, Zeitraum der Berechtigung), # Benutzungsdaten (Ausleihdatum, Leihfristende, Datum von Fristverlängerungen, Rückgabedatum, Sperrvermerk, befristeter Ausschluss von der Benutzung).

6. Ausleihe

Die Bibliotheken des Englischen und Romanischen Seminars sind Präsenzbibliotheken. Entsprechend sind die Möglichkeiten für die Ausleihe begrenzt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausleihe für Studierende sowie für Mitarbeiter*innen der Universität. Die Modalitäten (Ausleihzeiten und -dauer, Anzahl der zu leihenden Titel, Folgen bei verspäteter Rückgabe, Sonderkonditionen etc.) sind den aktuellen Informationen auf den Internetseiten der Seminare sowie auf Aushängen zu entnehmen.

7. Haftungsausschluss

a) Für Gegenstände, die in die Bibliotheksräume mitgenommen werden (Laptops, Handys, eigene Bücher und andere Geräte etc.), sowie für Inhalte der Schließfächer übernehmen die Bibliothek bzw. die Seminare bei Verlust oder Beschädigungen keine Haftung. b) Die Bibliothek haftet nicht für Übermittlungsfehler im Internet und bei E-Mails.

8. Allgemeines

a) Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Nutzung ihrer Dienste wird die Benutzungsordnung für alle Benutzer*innen wirksam. Die aktuelle Fassung dieser Benutzungsordnung hängt an der Bibliotheksaufsicht aus und ist auf den Internetseiten der Bibliothek veröffentlicht. b) Weitere Angaben zum Umgang mit der Bibliothek sind in den Bibliotheksinformationen zu finden, die im Internet und in Aushängen eingesehen werden können. Diese Bibliotheksordnung tritt mit dem 15.8.2015 in Kraft. Die Geschäftsführung
Benutzungsordnung für die elektronischen Medien aus den Beständen der Bibliothek des Romanischen Seminars
1. Diese Benutzungsordnung betrifft alle elektronischen Medien der Bibliothek des Romanischen Seminars an der Universität zu Köln, einschließlich DVDs, CDs, CD-ROMs u.a.

2. Die elektronischen Medien könen während der Öffnungszeiten des Bibliothekszimmers dort zur Benutzung in der Bibliothek entliehen werden. Dazu steht ein PC mit Kopfhörern zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch die Benutzung am eigenen Laptop möglich.

3. Ausleihe für Studierende: Für Studierende des Romanischen Seminars im Besitz einer gültigen Seminarkarte besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Wochenendausleihe jeweils 2 Filme auszuleihen. Bei verspäteter Rückgabe kann die Benutzerin bzw. der Benutzer von der Ausleihe vollständig ausgeschlossen werden.

4. Sonderregelung: Studierende, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder für die Erstellung einer Hausarbeit/Examensarbeit intensiv mit einzelnen Medien arbeiten müssen und denen eine Arbeit an den zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen nicht zugemutet werden kann, dürfen einzelne Medien für maximal eine Woche entleihen. Dazu ist eine formlose, schriftliche Bestätigung des Dozenten erforderlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Fristüberschreitung können die Benutzer*innen von der Ausleihe vollständig ausgeschlossen werden.

5. Über die Benutzung der Bestände wird Buch geführt. Die entsprechenden Daten werden gespeichert. Sie werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

6. Sorgfaltspflicht: Benutzer*innen verpflichten sich, die Medien mit größter Sorgfalt zu behandeln und nur ihrer Bestimmung gemäß einzusetzen. Bei Beschädigung oder Verlust sind die Benutzer*innen zum vollen Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist.

7. Kopieren von Medien: Urheberrechtlich geschütztes Material, wie es die Bestände ganz überwiegend enthalten, darf grundsätzlich nicht kopiert werden. Zur Erstellung von Präsentationen ist es lediglich im Rahmen des Zitatrechts gestattet, kurze Ausschnitte von Inhalten zu kopieren und in die jeweiligen Präsentationen einzufügen. Dabei ist eine Quellenangabe unbedingt erforderlich. Sicherungskopien dürfen - sofern rechtlich gestattet - ausschließlich von Mitarbeiter*innen der Bibliothek angefertigt werden und werden in allen Punkten dieser Benutzungsordnung wie die Originale behandelt. Im übrigen sind die Benutzer*innen dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Urheberrechts streng einzuhalten.

Die Geschäftsführung
Arbeitstische für Examenskandidat*innen und Doktorand*innen: Es besteht die Möglichkeit, sich während der Zeit des (angemeldeten) Examens einen Arbeitstisch einzurichten (nähere Informationen in Raum 1.004).