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Auslandsstudium und Anerkennung für Romanistik-Outgoings

Planen Sie bitte unbedingt genügend Zeit für die Erstellung des Learning Agreements bzw. im Anschluss an Ihren Aufenthalt für die Anerkennung der Leistungen ein!

Wenn Studierende des Romanischen Seminars der Universität zu Köln einen Studienaufenthalt im Ausland planen, erhalten sie eine Erstberatung mit Informationen über Studien- und Finanzierungsmöglichkeiten im

Vor Beginn des Auslandsstudiums:

Studierende des Romanischen Seminars der UzK müssen vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement erstellen:

Bitte verwenden Sie dazu das neue Online Learning Agreement (OLA). Eine ausführliche Anleitung erhalten Sie hier:

https://portal.uni-koeln.de/international/studium-im-ausland/erasmus-im-ausland/studium

Für die Erstellung des Learning Agreements besprechen Sie mit dem/der am Seminar für Ihre Sprache zuständigen Fachberater*in für das Auslandsstudium (s. u.) den von Ihnen erstellten Studienplan und die mögliche Anerkennung der gewählten Veranstaltungen. Für die Auswahl der Kurse beachten Sie bitte unbedingt die Checkliste für die Veranstaltungswahl an der Gasthochschule.

Anschließend bestätigt die Gasthochschule mit ihrer Unterschrift, dass dieser Studienplan dort realisierbar ist.

Während des Auslandsstudiums:

Sollten sich während des Auslandsstudiums Änderungen in Ihrem Learning Agreement ergeben, so sprechen Sie diese bitte auch mit den Fachberater*innen ab und tragen Sie sie ebenfalls im OLA ein.

Anerkennung nach dem Auslandsstudium:

Für die Anerkennung Ihrer Leistungen benötigen Sie unbedingt ein Transcript of Records Ihrer Gasthochschule im Original, auf dem alle Leistungen dokumentiert sind. Für Teilnahmen und aktive Teilnahmen reichen ggf. auch Bescheinigungen der dortigen Dozent*innen.

Falls Sie nicht an einer unserer Partnerhochschulen waren, müssen Sie auf jeden Fall eine Dokumentation des Studienniveaus/Studienplans und eine Kursbeschreibung vorlegen.

Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen von der Partneruniversität erhalten haben, setzen Sie sich bitte wieder mit Ihrem/Ihrer Fachberater*in Verbindung, um die Anerkennung vorzubereiten.

Auswärtige Zensuren werden auf Grundlage der Vorgabe des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät vom 19.02.2019 wie folgt angerechnet:
A) Sofern eine Bewertung ausschließlich nach dem ECTS-System ausgewiesen ist, wird diese als "bestanden" übernommen.
B) Ist eine nationale Bewertung ausgewiesen, erfolgt deren Umrechnung nach der sogenannten "modifizierten Bayerischen Formel" (s.u.), in abgewandelter Form in den Sonderfällen von Zensuren aus einigen frankophonen und anglophonen Ländern sowie der Niederlande, weil dort erfahrungsgemäß die Bestnoten äußerst selten vergeben werden.

Anerkennungsbeauftragte

Französisch-sprachige Länder: Katja Kleibert (s. Mitarbeiter*innen-Liste)

Italien: Apl. Prof. Axel Rüth (s. Professor*innen-Liste)

Spanisch-sprachige Länder: Martina Mohr (s. Mitarbeiter*innen-Liste)

Portugiesisch-sprachige Länder: Albertino Moreira da Silva Jr. (s. Mitarbeiter*innen-Liste)

 

Anerkennungen im zentral organisierten Studium Integrale nimmt das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vor.