Lehrveranstaltungen
Sommersemester 2018
Rechtslinguistisches Kolloquium
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Mittwoch 12-13:30Uhr
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies liefert erste Grundlagen für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels bzw. die Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.
Hauptseminar: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH. Erörterung von Urteilen und Schlussanträgen des Jahres 2017 unter rechtslinguistischem Aspekt
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Mittwoch 18:45-20:15
Bauwens Gebäude, Seminarraum 0.A.01
Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen von 2017 sowie einiger relevanter Schlussanträge dieses Zeitraums. Es richtet sich an Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaften. In transdisziplinärer Weise Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (2004) (Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin: Duncker) hat sich die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offizielle EU-Sprachen mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in folgende Arbeiten zhum Ausdruck kommt: Joxerramon Bengoetxea (2011) („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær &Silvia Adamo (Hrsg.): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122), von Cornelis J.W. Baaij (2012) („Fifty Years of Multilingual Interpretation in the European Union, in: Peter M. Tiersma &Lawrence M. Solan (Hrsg.): The Oxford Handbook of Language and Law, Oxford: Oxford University Press, S. 217-231 sowie von Christoph Sobotta (2015) („Die Mehrsprachigkeit als Herausforderung und Chance bei der Auslegung des Unionsrechts“, in: ZERL 2015 [urn:nbn:de:0009-24-40011]: http://www.zerl.uni-koeln.de/christophsobotta/2015/mehrsprachigkeit-unionsrecht/ [Stand: 02.02.2017]) oder Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode: der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Unionsrecht. Baden-Baden: Nomos.
Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Anfang Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend die betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar am 11. Juli 2018 beim EuGH in Luxemburg, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird. Das Referat wird im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut, deren Fertigstellung während der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Abgabe: 15. September 2018) erfolgt.
Hauptseminar: Textproduktion im EU-Recht: der Beitrag der Terminologie. Ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Referat Terminologiekordinierung des EP
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Dienstag 10-11:30 Uhr
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Im Vordergrund steht die terminologische Untersuchung des rechtlichen Novums „Cybercrime“ bzw. Internetkriminalität. Die Bekämpfung dieser Kriminalität stellt nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene eine große Herausforderung dar. Das Hauptseminar verbindet Forschung und Praxis im Bereich der unionsrechtlichen Terminologie. In Kooperation mit dem Referat Terminologiekoordinierung des Europäischen Parlaments wird ein mehrsprachiges Terminologieprojekt zu dem Thema „Lexikalische Neuschöpfungen im Bereich der Cybercrime Terminologie“ von den Studierenden eigenständig erarbeitet.