Sommersemester 2015
Hauptseminar: Auslegung des mehrsprachig verbindlichen Unionsrechts in der Rechtsprechung des EuGH. Erörterung neuester Urteile und Schlussanträge des Jahres 2014
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Prof. Dr. Bernhard Kempen
Mi. 18:45 - 20:15, 210a Bauwens Gebäude 0.A01
Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von EuGH-Entscheidungen von 2014 sowie einiger relevanter Schlussanträge dieses Zeitraums. Es richtet sich an Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaften. In transdisziplinärer Weise Zusammenarbeit werden Fragen der juristischen Auslegung im Europarecht und rechtslinguistische Vorgehensweisen erörtert, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen angesprochen sind. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (2004) (Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin: Duncker & Humblot) sind einige Jahre vergangen; die Anzahl der EU-Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen hat sich mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in den Arbeiten von Joxerramon Bengoetxea (2011) („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær & Silvia Adamo (Hrsg.): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122) sowie von Cornelis J.W. Baaij (2012) („Fifty Years of Multilingual Interpretation in the European Union, in: Peter M. Tiersma & Lawrence M. Solan (Hrsg.): The Oxford Handbook of Language and Law, Oxford: Oxford University Press, S. 217-231 zum Ausdruck kommt.
Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in mehrere Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen und alternierend betreute Gruppenarbeit wöchentlich zu den oben angegebenen Zeiten statt. Kernstück dieser Lehrveranstaltung ist ein Tagesseminar beim EuGH in Luxemburg am 24. Juni 2014, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Praktikern aus verschiedenen Kabinetten, den Übersetzungsabteilungen sowie dem Wissenschaftlichen Dienst des EuGH diskutieren werden. Eine Abschlusssitzung am Ende des Sommersemesters wird die Diskussionsergebnisse für die Ausarbeitung aufbereiten.
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil des in Luxemburg vorgelegten Dossiers sein wird. Das Referat kann im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut werden, deren Fertigstellung während der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Abgabe: 15. September 2015) erfolgt.
Wegen der auf 30 Personen beschränkten Zahl für die Fahrtmöglichkeit von Köln nach Luxemburg ist diese Lehrveranstaltung nur für die Studierende der Europäischen Rechtslinguistik und der Rechtswissenschaft vorgesehen.
Für Studierende der Rechtswissenschaft:
Die Veranstaltung kann als klausurersetzendes Seminar im Schwerpunktbereich (Wahlbereich) gem. § 51 Abs. 2 StudPrO, als Vorbereitungsseminar gem. § 44 StudPrO oder zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 4 StudPrO wahrgenommen werden.
Darüber hinaus kann sie als Seminar zur Zulassung zur Promotion gem. § 3 Abs. 1 lit. b PromO belegt werden.
Rechtslinguistisches Kolloquium
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Mi. 12:00 - 13:30
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dieser Artikel bietet eine erste Grundlage für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Voraussetzung rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Anfertigung einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels und einer Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.
Forschungskolloquium Europäische Rechtslinguistik (für Masterstudierende der ERL)
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Di. 08:00 - 09:30
Die Veranstaltung findet statt in Raum -1.A05 (Bauwens Gebäude).
In dem Kolloquium dieses Semesters geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtlinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.