Wintersemester 2017 / 2018
Hauptseminar: Normsetzung im EU-Recht
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase
Mittwochs, 18:45-20:15.
In Zusammenarbeit mit der Direktion Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel untersuchen wir Prinzipien der Normsetzung im EU-Recht anhand jüngster Verordnungen im multilingualen Vergleich, die mit den Prätexten von der Direktion Rechtsakte zur Verfügung gestellt werden. Das Seminar teilt sich in zwei Teile; jeweils mittwochs finden Seminarsitzungen in Abwechslung mit selbständiger Arbeit in Gruppen statt. In der 2. Hälfte Januar 2018 (der genaue Tag wird noch bekannt gegeben) erörtern wir die bislang herausgearbeiteten Ergebnisse in einem Tagesseminar in der Direktion Rechtsakte des EP in Brüssel und diskutieren sie mit Akteuren aus Brüssel und Luxemburg, die mit den jeweiligen Texten befasst waren. Von den SeminarteilnehmerInnen wird eine rege und regelmäßige Beteiligung in den Sitzungen, die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, das zu einer Hausarbeit ausgearbeitet werden kann. Voraussetzung der Teilnahme ist das Rechtslinguistische Kolloquium. Da das Tagesseminar in Brüssel stattfindet und in dem Bus dorthin nur eine beschränkte Zahl der Mitfahrgelegenheiten besteht, ist die Teilnehmerzahl für die Rechtslinguisten und Juristen auf 25 beschränkt. Zur vorbereitenden Lektüre werden empfohlen: Europäische Kommission / Generaldirektion Übersetzung (Eds.), Study on lawmaking in the EU multilingual environment. Luxemburg 2010 [http://bookshop.europa.eu/de/study-on-lawmaking-in-the-eu-multilingual-environment-pbHC3110678/ ]; Andreas Lötscher (2016): „Die (Un-) Verständlichkeit von Gesetzen – eine Herausforderung für die Gesetzesredaktion“, [http://www.zerl.uni-koeln.de/andreas-loetscher/2016/verstaendlichkeit-von-gesetzen/ ]; Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode. Der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Europarecht. Baden-Baden: Nomos.
Rechtslinguistisches Kolloquium
Prof. Dr. Burr-Haase
Mittwochs, 12:00-13:30
-1.A05 (Petrarca-Institut)
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies liefert erste Grundlagen für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaft-lichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzun-gen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels bzw. die Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.
Hauptseminar: Textproduktion im EU-Recht: Rechtsetzung und Verständlichkeit
Prof. Dr. Burr-Haase
Dienstags, 10-11:30
-1.A05 (Petrarca-Institut)
In den vergangenen Jahren wurde in Forschung, Lehre und Praxis verstärkt die Verständlichkeit von Rechtstexten – insbesondere auf EU-Ebene – thematisiert. S. u.a. das „Dritte europäische Symposium zur Verständlichkeit von Rechtsvorschriften“, Berlin 3.-4. November 2016 (S, A. Hartmann in LeGes 2017, 1, s. 131-137). Angeregt durch dort gegebenen Diskussionen wollen wir uns mit Fragen und den Legaldefinitionen und Diskursstrukturen von EU-Rechtstexten befassen.