Wintersemester 2011 / 2012
Hauptseminar: Das Sprachenregime in den EU-Institutionen: Die Rolle von Amts- und Arbeitssprachen
Isolde Burr
2 St. Mi. 14-15.30 in 0.A 01 (Bauwens Gebäude)
Modulzuordnung: AM 2
Der integrale Multilingualismus der EU ist zunächst in Art. 55 EUV verankert, der die Gleichverbindlichkeit der derzeit 23 offiziellen EU-Sprachen als Vertragssprachen bestimmt. In der Verordnung 1, 1958, des Rates wird die Gleichwertigkeit von Amts- und Arbeitssprachen zunächst angesprochen. Doch gilt es Einschränkungen zu machen. Gegenstand dieses Seminars wird eine genauere Analyse der Satzungen und Verfahrensregeln der EU-Organe in den einzelnen Sprachen sein. Darüber hinaus werden kontrastive Analysen von EU-Rechtstexten thematisiert.
Um einen unmittelbaren Bezug zu EU-Organen herzustellen, findet ein Teil der Sitzungen in einem Tagesseminar am Dienstag, dem 29. November 2011, in der Direktion Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel statt. Verbindliche Anmeldungen von Rechtslinguisten zu diesem Seminar, zum Tagesseminar und zur Busfahrt sind in der ersten Sitzung des Wintersemesters 2011/12 abzugeben. In dieser ersten Sitzung erfolgen auch die Themenvergabe und weitere Angaben zur Literatur. Die Teilnahme an dem Seminar ist mit der Übernahme eines Referats, das zu einer Hausarbeit ausgearbeitet werden kann, verbunden.