Sommersemester 2013
HS: Auslegung mehrsprachig verbindlicher Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Erörterung neuester Urteile unter rechtslinguistischem Aspekt
Isolde Burr / Klaas Eller
2 St. Mi. 17.45 -19.15 in 0.A01 (Bauwens Gebäude)
Modulzuordnung: AM1, AM2, MM1
Der Schwerpunkt des Hauptseminars liegt in der Analyse von neuesten Entscheidungen des EuGH und einiger relevanter Schlussanträge. Im Vordergrund steht eine rechtslinguistische Vorgehensweise, die der Mehrsprachigkeit sowie der Übersetzungstätigkeit eine besondere Rolle zuweist. Implizit ist damit auch der Blick auf die Rezeption von EU-Rechtstexten im nationalen Recht gegeben, die insbesondere in Vorabentscheidungsersuchen thematisiert werden. Ein wichtiger Aspekt stellt die linguistische, sprachvergleichende Betrachtungsweise als Auslegungselement dar. Seit der von juristischer Seite gegebenen maßgeblichen Publikation der Arbeit von Isabel Schübel-Pfister (Sprache und Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der mehrsprachig verbindlichen Rechtstexte durch den Europäischen Gerichtshof. Berlin 2004) sind einige Jahre vergangen; die Anzahl der Mitgliedsländer und der offiziellen EU-Sprachen hat sich mehr als verdoppelt. Die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema ist sehr umfänglich geworden und weist auf die stärkere Beachtung einer Europäischen Rechtslinguistik, wie sie u.a. in der Arbeit von Joxerramon Bengoetxea („Multilingual and Multicultural Legal Reasoning: The European Court of Justice“, in: Anne Lise Kjær & Silvia Adamo (Hrsg.) (2011): Linguistic Diversity and European Democracy, Farnham: Ashgate; S. 97-122) zum Ausdruck kommt.
Um den stärkeren Praxisbezug der Thematik zu veranschaulichen, ist das Seminar in zwei Phasen eingeteilt. Bis Mitte Juni finden die Seminarsitzungen wöchentlich an dem angegebenen Datum statt. Für den zweiten Teil, der als Blockseminar gestaltet wird, ist eine ganztägige Sitzung Ende Juni im EuGH in Luxemburg vorgesehen, wo wir die im Seminar behandelte Thematik in Einzelvorträgen mit Vertretern aus verschiedenen Kabinetten und der Übersetzungsabteilungen diskutieren werden.
Von den Seminarteilnehmenden wird eine rege Beteiligung, die Bereitschaft zur Vorbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, dessen Thesenpapier Bestandteil eines Dossiers sein wird. Es kann dann im Anschluss an die Sitzung in Luxemburg zu einer Hausarbeit ausgebaut werden.
Der 2. Teil des Seminars findet am 3. Juli 2013 in einer ganztägigen Blockveranstaltung im EuGH in Luxenburg statt.
Rechtslinguistisches Kolloquium
Isolde Burr / Lukas Preußler
2 St. Mi. 12.00 -13.30 in 0.A01 (Bauwens Gebäude)
Modulzuordnung: AM2, MM1
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen
Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies bietet erste Vorgaben für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht.
Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der Textproduktion und Textinterpretation des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken).
Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels.