Wintersemester 2016/2017
Rechtslinguistisches Kolloquium
Das Kolloquium bietet ein Zusammenführen juristischer, sprachwissenschaftlicher und sprachpraktischer Studieninhalte zur Ausarbeitung spezifisch rechtslinguistischer Vorgehensweisen. Nach einer kurzen Einführung in das EU-Recht erarbeiten wir die institutionellen Vorgaben der Mehrsprachigkeit am Beispiel von Art. 55 EUV. Dies liefert erste Grundlagen für vergleichend-textlinguistische Analysen. Nach einem Überblick über das institutionelle Gefüge der EU wird die sprachliche Implikation anhand des Sprachenregimes im Sekundärrecht verdeutlicht. Weiterführend folgt anhand ausgewählter neuerer Beispiele der EU-Rechtsetzung und Auslegung des EU-Rechts die Schulung in rechtslinguistischer Analyse. Eine weitere Grundlage rechtslinguistischen Arbeitens stellen die Techniken der wissenschaftlichen Recherche dar (z.B. der kritische Umgang mit Quellen unter Nutzung relevanter Datenbanken). Für den Leistungsnachweis sind erforderlich: die aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie Übernahme einer kurzen schriftlichen Analyse eines vorgegebenen Textbeispiels bzw. die Kurzanalyse eines wissenschaftlichen Textes.
Hauptseminar: Normsetzung im EU-Recht und Gestaltung völkerrechtlicher Verträge unter dem Aspekt der Mehrsprachigkeit
Prof. Dr. Isolde Burr-Haase, Anja Meutsch
Mi. 18:45 - 20:15
In Zusammenarbeit mit der Direktion Rechtsakte des Europäischen Parlaments in Brüssel und dem Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Verträge des Auswärtigen Amts in Berlin untersuchen wir Prinzipien der Normsetzung im EU-Recht anhand jüngster Verordnungen im multilingualen Vergleich. Der Aspekt der Mehrsprachigkeit wird auch bei zwei ausgewählten völkerrechtlichen Verträge jüngster Zeit Gegenstand sein. Das Seminar teilt sich in zwei Teile; jeweils mittwochs finden Seminarsitzungen in Abwechslung mit selbständiger Arbeit in Gruppen statt. Am 24. Januar 2017 erörtern wir in gemeinsamer Arbeit zusammen mit den TeilnehmerInnen des juristischen Vorbereitungsseminars die bislang herausgearbeiteten Ergebnisse in einem Tagesseminar in der Direktion Rechtsakte des EP in Brüssel und diskutieren sie mit Akteuren aus Brüssel und Berlin, die mit den jeweiligen Texten befasst waren. Von den SeminarteilnehmerInnen wird eine rege und regelmäßige Beteiligung in den Sitzungen, die Bereitschaft zur Vor- und Nachbereitung von Kursmaterialien sowie die Übernahme eines Referats erwartet, das zu einer Hausarbeit ausgearbeitet werden kann. Voraussetzung der Teilnahme ist das Rechtslinguistische Kolloquium. Da das Tagesseminar in Brüssel stattfindet und in dem Bus dorthin nur eine beschränkte Zahl der Mitfahrgelegenheiten besteht, ist die Teilnehmerzahl für die Rechtslinguisten und Juristen auf 25 beschränkt. Zur vorbereitenden Lektüre werden empfohlen: Europäische Kommission / Generaldirektion Übersetzung (Eds.), Study on lawmaking in the EU multilingual environment. Luxemburg 2010 [http://bookshop.europa.eu/de/study-on-lawmaking-in-the-eu-multilingual-environment-pbHC3110678/ ]; Andreas Lötscher (2016): „Die (Un-) Verständlichkeit von Gesetzen – eine Herausforderung für die Gesetzesredaktion“, [http://www.zerl.uni-koeln.de/andreas-loetscher/2016/verstaendlichkeit-von-gesetzen/ ]; Friederike Zedler (2015): Mehrsprachigkeit und Methode. Der Umgang mit dem sprachlichen Egalitätsprinzip im Europarecht. Baden-Baden: Nomos.
Forschungskolloquium: Diskussion neuester Publikationen und Masterkolloquium
In dem Kolloquium dieses Semesters geht es um die Diskussion aktueller Publikationen zur theoretischen Fundierung spezifisch rechtlinguistischer Fragestellungen, die im Rahmen von EU-Texten Relevanz besitzen. Zugleich fungiert es als Begleitkolloquium für die jeweils zu erstellenden MA-Arbeiten.