Die relativ junge Disziplin "Europäische Rechtslinguistik" widmet sich den linguistisch-juristischen Problemen, die sich u.a. aus der institutionellen Mehrsprachigkeit der Europäischen Union ergeben. Im Vordergrund dieser Vorlesung stehen Rechtstexte der EU in romanischen Sprachen mit authentischer Wirksamkeit, wobei in kontrastiver Betrachtung auch Parallelfassungen in Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen ins Visier genommen werden. Rechtsnormen sind nicht Sätze, sondern Texte; aus diesem Grunde stehen textlinguistische Fragestellungen bei der sprachvergleichenden Untersuchung von Rechtssetzung und Auslegung im Vordergrund. Eine wichtige Komponente stellt die historische Perspektive dar, die den komparativen Ansatz erweitert.